Gutachten

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden im Auftrag von Gerichten im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen auf Grundlage eines gerichtlichen Beweisbeschlusses erstattet. Der mit der Gutachtenerstattung beauftragte Sachverständige ist eng an den Inhalt des Beweisbeschlusses gebunden, er darf keine darüber hinausgehende Fragestellungen erörtern.

Gerichtsgutachter ist entsprechend keine bestimmte Qualifikation oder Berufsbezeichnung, sondern ein von einem Gericht mit einem Gutachten beauftragter Sachverständiger. Gerichte bedienen sich zumeist öffentlich bestellter und vereidigter oder zertifizierter Sachverständiger für diese Aufgabe.

Privatgutachten

Privatgutachten werden im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen oder Behörden auf Grundlage eines privatrechtlichen Auftrags erstattet. Sie dienen neben der Erkundung von Baufehlern und -schäden häufig der Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens, um

  • Mängel, Schäden oder sonstige Ansprüche substantiiert und qualifiziert vortragen zu können (so genannter „qualifizierter Parteivortrag“)
  • das Prozessrisiko abzuschätzen
  • die Prozesskosten zu kalkulieren

und sind damit für Rechtsanwälte bei komplexen Sachverhalten unverzichtbare technische Grundlage ihrer Arbeit.

Verkehrswertgutachten und Bauschadensgutachten
Immobilienbewertung
Justitia