...zur Ermittlung des angemessenen Marktwertes bei...
- Kauf oder Verkauf
- Beleihung
- Besteuerung
- Versicherungsabschluss
- Zwangsversteigerung
- Vermögensauseinandersetzung (Erbfall, Scheidung, usw.)
- Einbringung in bzw. Entnahme aus dem Gesellschaftsvermögen
- Streitigkeiten über die angemessene bzw. zulässige Miethöhe
Eine seriöse Bewertung von Immobilien erfordert fundierten Sachverstand. Daher wird sie bei uns ausschließlich durch unseren vom TÜV zertifizierten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durchgeführt.
Auf Grund detailierter Marktkenntnisse sowie umfassender wirtschaftlicher und technischer Erfahrungen wird der Verkehrswert nach den anerkannten Verfahren (WertV) ermittelt.
Ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen kann der Umfang der Leistung auf den jeweiligen Zweck individuell abgestimmt werden. Eine unverzügliche Bearbeitung ist selbstverständlich.
Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Bitte rufen Sie einfach an oder senden uns ein E-Mail.
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