Immobilienbewertung
Verkehrswert I Marktwert
Ob steuerliche Belange, Vermögens- und Erbauseinandersetzung oder geplante Investition: Erst die Bewertung einer Immobilie durch einen unabhängigen Sachverständigen gibt Orientierung und Sicherheit.
Wir bewerten für Sie …
- unbebaute und bebaute Grundstücke
- Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Wohnungs- und Teileigentum
- Immobilienportfolios und Fondsobjekte
- Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke
- Rechte und Belastungen an Grundstücken
- Merkantile Minderwerte
- Mieten und Pachten
zum Zweck von …
- Investitionsentscheidungen, Kauf oder Verkauf
- Vermögensaufstellung, Bewertung des Anlagevermögens
- Steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt, z.B.
- … im Rahmen der Schenkungs- und Erbschaftssteuer
- … zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes
- … betriebliche Anteilsbewertung
- … Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude- und Bodenwertanteil
- … erhöhte Abschreibung bei geringer Gebäude-Restnutzungsdauer
- Vermögens- und Erbauseinandersetzung
- Zustimmung des Betreuungsgericht zum Verkauf
- Gerichts- und Schiedsgutachten
- Zwangsversteigerung, Entschädigung
- Beleihung, Finanzierung, Versicherungsabschluss
- Mietminderungs- und Mieterhöhungsverfahren
Je nach Verwendungszweck können Sie wählen zwischen ...
- Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, ImmoWertV und Sachverständigenordnung (sogenanntes Vollgutachten). Ausführliches, umfassendes und insgesamt gut nachvollziehbares Gutachten, wie es u.a. von Gerichten, Finanzämtern, Behörden und allgemein bei Rechtsstreitigkeiten verlangt wird.
- Immobilienwertüberschlag – überschlägige, vereinfachte und verkürzte Wertermittlung zur Orientierung und Entscheidungsfindung, wenn kein Vollgutachten benötigt wird. Preisgünstigere Alternative, die nicht die formalen Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten erfüllt, insbesondere hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit, der Begründungen zu den Wertansätzen und der Beschreibung des Wertermittlungsobjekts.
Gerne beraten wir Sie, welche der o.g. Varianten für Ihren speziellen Fall geeignet ist und in welchen Situationen nur ein Vollgutachten anzuraten ist.
Auf Basis langjähriger Markt- und Branchenkenntnis sowie einer objektiven Wertermittlung erhalten Sie den markgerechten Wert Ihrer Immobilie. Für die gutachterliche Qualität steht unser von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Dipl. Ing. Klaus Hagemann.